Verbraucherschutz durch Fertigpackungskontrollen
Werden Produkte wie z.B. Lebensmittel, Waschmittel,
Schrauben vom Hersteller in der Fabrik verpackt,
wird dies als „Fertigpackung“ bezeichnet. Sowohl das
Mess- und Eichgesetz1) als auch
die Fertigpackungsverordnung2)
regeln, wieviel in einer solchen Packung enthalten sein
muss und wie die Aufschrift der „Nennfüllmenge“ auszusehen hat. Quelle: Faltblatt Eichaufsichtsbehörden
Die
Kontrollwaagen FPVO werden in der Lebensmittel-, Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie
sowie überall dort, wo die statistische
Kontrolle unentbehrlich ist, eingesetzt.
Konformität mit internationalen
rechtlichen Regelungen
Die Software ist mit der Fertigpackungsverordnung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451, 1307),
der Richtlinie 76/211/EEC und dem Leitfaden WELMEC 6.4: Guide for packers and importers of
e-marked prepacked products konform.
Innovative Lösungen für Kontrollwägen
Die Kontrollwaagen FPVO sind mit einem farbigen Touchscreen mit einer hervorragenden
Deutlichkeit beinahe bei allen Beleuchtungsbedingungen und einem übersichtlichen
Menü ausgestattet, das sich positiv auf die Arbeitseffizienz auswirkt und unvergleichlichen
Bedienkomfort bietet. Die Kontrollwaagen mit Wireless Connection-Technologie bieten neue
Möglichkeiten des Datentransfers.
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